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Fördermöglichkeiten für Pellets-Heizungen.
Bundesförderung:
Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien:
- bis 100 KW Neuwärmeleistung: Zuschuss 50,- €/KW, maximal 2.000,- € pro Anlage;
- ab 100 KW Neuwärmeleistung: Darlehn gemäß KfW - CO2 Minderungsprogramm.
Antrags- und Bewilligungsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung durch Nordrhein-Westfalen:
- Holzabsatzförderrichtlinien - Hafö 2000;
- Maßnahmen zur Verbesserung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung;
- Zuschuss 40 % der Investitionen.
Ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Natur-schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW:
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/45 66-0
Telefax: 0211/45 66 -3 88
Internet: www.munlv.nrw.de
Antrags- und Bewilligungsstelle:
untere Forstbehörde (staatliches Forstamt).
Eine Kombination der beiden Programme ist nicht möglich.
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